02/06 – OLG Hamburg – Backstage

Eine leichte Erkennbarkeit setzt voraus, dass der Dienstanbieter bei der zur sinnvollen Gliederung der Seiten erforderlichen Verwendung weiterführender Links eine Terminologie wählt, die für den Nutzer auch als Hinweis auf das Impressum verstanden wird. Es muss auf die üblichen Bezeichnungen wie »Kontakt« oder »Impressum« zurückgegriffen werden. Der Begriff »backstage« weist dagegen nicht mit der erforderlichen Klarheit auf die Pflichtangaben hin.

Volltext