02/02 – OLG Karlsruhe – Impressumspflicht des Powersellers

Ein eBay-Powerseller ist verpflichtet, die Verbraucher über das Bestehen und die Ausübung eines Widerrufs- und Rückgaberechts zu informieren sowie im Rahmen der Anbieterkennzeichnung seine Identität durch Angabe von Name und Adresse offenzulegen.

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