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B2B-Online-Shops: Spezifische rechtliche Themen
Das gesamte Verbraucherrecht gilt nicht für den B2B-Geschäftsverkehr. Insbesondere müssen Online-Händler gewerblichen Kunden kein Widerrufsrecht einräumen. Während in der Werbung gegenüber Privatkunden stets der Bruttopreis anzugeben ist, wenn mit Preisen geworben wird, ist es zulässig, Geschäftskunden Nettopreise zu kommunizieren. Anders als im Privatkundengeschäft darf die Mehrwertsteuer also erst beim Check-Out noch hinzugefügt werden. Auch viele der Pflichtangaben, die in verschiedenen Gesetzen vorgesehen sind, gelten nicht, wenn die Ware für Gewerbekunden bestimmt ist. Wie lässt sich damit umgehen? mehr lesen