Rechtsanwalt
Dr. Martin Schirmbacher
Fachanwalt für IT-Recht
Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Medien und Technologie. Er berät vor allem Mandanten im E-Commerce- und IT-Recht bei Vertragsverhandlungen und der Ausgestaltung von Geschäftsideen. Darüber hinaus hält er zahlreiche Vorträge auf verschiedenen Kongressen.
Vita
- Jahrgang 1975
- Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin
- Referendariat in Berlin und London
- Promotion 2004 mit Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
- Rechtsanwalt seit 2005
- Mitarbeiter von HÄRTING Rechtsanwälte seit 1997
- Partner von HÄRTING Rechtsanwälte seit 2005
- Fachanwalt für IT-Recht seit 2008
- Co-Chair des Technology Law Committee der International Bar Association
Publikationen (Auswahl)
- Onlinemarketing nach der DSGVO – ein Annäherungsversuch, ITRB 2016, 274
- Einzelheiten zulässiger Werbung per E-Mail, WRP 2014, 1143 (gemeinsam mit Daniel Schätzle)
- Das neue Verbraucherrecht im E-Commerce – Beitragsreihe in der ITRB
- Verbraucherrecht 2014 – Handlungsbedarf für den E-Commerce, in CR 2014, 107 (gemeinsam mit Stephanie Schmidt).
- Affiliate-Werbung – Geschäftsmodell, Vertragsgestaltung und Haftung, CR 2009, S. 245 (gemeinsam mit Markus Ihmor)
- Kommentierung des Fernabsatzrechts in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, C.H. Beck-Verlag, 3. Aufl. 2015.
- Kommentierung des UWG in Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, C.H. Beck-Verlag, 3. Aufl. 2015 (gemeinsam mit Prof. Hans-W. Micklitz)
- Kommentierung des Fernabsatzrechts in Tamm/Tonner, Handbuch des Verbraucherrechts, 2. Aufl. 2016
Vorträge und Seminare (Auswahl)
- Einen Überblick über aktuelle Vorträge und Seminare finden Sie hier.