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Aktuelles zum Datenschutz und der DSGVO im Online-Marketing

Die Datenschutzgrundverordnung kommt mit großen Schritten: Am 25. Mai 2018 ist sie endgültig von allen Unternehmen, völlig unabhängig von ihrer Größe und Zusammensetzung, anzuwenden. Während es bisher genügte, möglichst wenig im Bereich Datenschutz falsch zu machen, ist ab Mai erforderlich, den Behörden jederzeit die Datenschutzkonformität des Unternehmens nachweisen zu können. Um den enormen Bußgeldern zu entgehen, sollten die Regelungen möglichst bis zum besagten Stichtag umgesetzt und alle Abläufe etc. in den Unternehmen angepasst werden. mehr lesen

Domainstreit in der Hauptstadt: berlin.com vs. berlin.de

Im Streit um die Domain berlin.com entschied das Berliner Landgericht, dass der Betreiber der Website die Domain verwenden dürfe, solange durch einen Disclaimer deutlich wird, dass es sich dabei nicht um die offizielle Seite des Landes handelt. mehr lesen

Webinarreihe zur DSGVO

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht alle an. In einer 10-teiligen Seminarreihe können SIe sich bequem vom Schreibtisch aus fit machen für das neue Recht. mehr lesen

BGH: Keine Pflicht zur Preisangabe bei Werbeangeboten

Der BGH hat entschieden, dass Unternehmen in der Werbung keine Preise angeben müssen, wenn Sie dies nicht für sinnvoll halten. Das ist big News, weil bisher jedes konkrete Angebot, auch bepreist werden musste. Obwohl in der Preisangabenverordnung genau das drin steht, setzt sich der BGH darüber hinweg. Das Urteil hat auch gravierende Folgen für die Online-Werbung. mehr lesen

14.3. und 15.3: Search Marketing Expo München 2017

Mitte März findet wieder die SMX in München statt und Martin Schirmbacher ist mit drei Sessions mit dabei. In einer Session geht es um Facebook Custom Audience. Außerdem gibt es im regulären Programm der SMX zwei Exklusiv-Workshops: Verträge verhandeln für Dienstleister einerseits und Kunden andererseits. mehr lesen

Webinar am 24.2.2017 – Was geht noch im E-Mail-Marketing?

Die Rechtsprechung meint es nicht gut mit der Werbung per E-Mail. Ein an sich sehr effektives Werbeformat ist kaum noch einsetzbar, weil die Gerichte die Gesetze sehr streng auslegen. In dem Webinar am 24. Februar um 10 Uhr geht es darum auszuloten, welche Werbemöglichkeiten jenseits der ausdrücklich erklärten Einwilligung noch bestehen. Themen im Einzelnen sind: Bestandskundenwerbung ohne Einwilligung Stand-Alone-Newsletter Personalisierung in der E-Mail-Werbung Werbung in Transaktions-E-Mails Reminder-Mails und Feedbackanfragen   Melden Sie sich hier an.

04/36 – EuGH – Haftung bei Hilfestellung

Auktionsplattformen, die sich bei der Anbahnung von Online-Transaktionen nicht auf eine neutrale Vermittlerrolle beschränken, sondern ihren Nutzern aktiv Hilfestellung durch das Optimieren der Präsentation oder das Bewerben von Angeboten bieten, können sich auf das Haftungsprivileg unter Umständen nicht mehr berufen.

04/32 – LG Köln – pixelio.de

Bei der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet muss auf dem Foto selbst kein Urhebervermerk aufgenommen werden.

08/58 – OLG Naumburg – Fehlerhafte Versandkostenangabe

Der Händler, der seine Waren auf Google Shopping anbietet, ist für die fehlerfreie Anzeige der Daten verantwortlich. Übernimmt Google Daten falsch oder werden die Daten zu spät aktualisiert, kann sich der Händler nicht auf einen Fehler des Portals berufen.

08/55 – OLG Frankfurt – Preissuchmaschinen und Reseller

In einem qualitativ selektiven Vertriebssystem kann ein generelles an die Händler gerichtetes Verbot der Werbung auf Preissuchmaschinen nicht mit Qualitätssicherungsaspekten gerechtfertigt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Nutzer bei Kaufinteresse notwendig auf die Website des Händlers weitergeleitet wird.