Wird ein Unternehmen mit der Beschaffung von Adressen beauftragt, besteht kein Zahlungsanspruch, wenn die Daten unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht im Internet generiert wurden.
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Wird ein Unternehmen mit der Beschaffung von Adressen beauftragt, besteht kein Zahlungsanspruch, wenn die Daten unter Verstoß gegen das Datenschutzrecht im Internet generiert wurden.