Hat ein Internetdienstleister in der Bestätigung eines Auftragspakets u.a. die Anmeldung und Unterhaltung einer Internet-Domain zugesichert, ist das Unternehmen dem Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet, wenn es den Auftrag nur zögerlich bearbeitet und zwischenzeitlich die gewünschte Domain an eine andere Person vergeben wurde.
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