Ein Unternehmen, das sich auf eine Einwilligung beruft, die im Wege des Co-Sponsoring erteilt worden sein soll, muss konkrete Beweise für das Vorliegen der Einwilligung erbringen können.
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Ein Unternehmen, das sich auf eine Einwilligung beruft, die im Wege des Co-Sponsoring erteilt worden sein soll, muss konkrete Beweise für das Vorliegen der Einwilligung erbringen können.