Die Widerrufsbelehrung muss auch auf Smartphone-Apps und auf für mobile Endgeräte optimierten Seiten vollständig angezeigt werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
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Die Widerrufsbelehrung muss auch auf Smartphone-Apps und auf für mobile Endgeräte optimierten Seiten vollständig angezeigt werden. Ist dies nicht der Fall, liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.