Ein Verbot des Herstellers an seine Händler, auf Internetplattformen zu verkaufen, stellt eine Wettbewerbsbeschränkung dar, wenn die Produkte nicht im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertrieben werden.
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Ein Verbot des Herstellers an seine Händler, auf Internetplattformen zu verkaufen, stellt eine Wettbewerbsbeschränkung dar, wenn die Produkte nicht im Rahmen eines selektiven Vertriebssystems vertrieben werden.