Wirbt eine Fluglinie mit Endpreisen, in denen ein erhobener Kerosinzuschlag nicht enthalten ist, liegt darin ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.
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Wirbt eine Fluglinie mit Endpreisen, in denen ein erhobener Kerosinzuschlag nicht enthalten ist, liegt darin ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht.