Eine klare Werbeaussage ist wie eine vertragliche Zusicherung zu behandeln. Kann die Zusicherung nicht erfüllt werden, muss der Shopbetreiber dafür einstehen.
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Eine klare Werbeaussage ist wie eine vertragliche Zusicherung zu behandeln. Kann die Zusicherung nicht erfüllt werden, muss der Shopbetreiber dafür einstehen.