Die Bezeichnung eines Hotels als Hühnerstall ist eine zulässige Meinungsäußerung. Die Grenze der Schmähkritik ist nicht überschritten, so dass weder Unterlassungs- noch Schadensersatzansprüche bestehen.
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Die Bezeichnung eines Hotels als Hühnerstall ist eine zulässige Meinungsäußerung. Die Grenze der Schmähkritik ist nicht überschritten, so dass weder Unterlassungs- noch Schadensersatzansprüche bestehen.