Eine automatische Voreinstellung zum Erwerb von Zusatzleistungen beim Kauf von Flugtickets verstößt gegen die EU-Luftverkehrsdiensteverordnung. Fakultative Zusatzkosten dürfen nur durch ein Opt-in vereinbart werden.
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Eine automatische Voreinstellung zum Erwerb von Zusatzleistungen beim Kauf von Flugtickets verstößt gegen die EU-Luftverkehrsdiensteverordnung. Fakultative Zusatzkosten dürfen nur durch ein Opt-in vereinbart werden.