Eine eingefügte Fußnote mit einem Hinweis „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ stellt keine erhebliche Abweichung dar und die Belehrung bleibt wirksam.
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Eine eingefügte Fußnote mit einem Hinweis „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ stellt keine erhebliche Abweichung dar und die Belehrung bleibt wirksam.