Der Anbieter eines Online-Partnervermittlungsvertrages muss ein Widerrufsrecht einräumen. Wenn der Verbraucher durch Setzen eines Häkchens ausdrücklich zustimmt, dass er die Partnerempfehlungen sofort erhalten wolle und damit sein Widerrufsrecht verliere, erlischt sein Widerrufsrecht.
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