Ein absolutes nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln ist gemeinschaftsrechtswidrig. Ein generelles Werbeverbot für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ist nicht gerechtfertigt.
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Ein absolutes nationales Verbot des Versandhandels mit Arzneimitteln ist gemeinschaftsrechtswidrig. Ein generelles Werbeverbot für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ist nicht gerechtfertigt.