Besteht eine Pflicht zur Preisangabe, muss diese das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt sein. Anzugeben ist der Gesamtpreis inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge.
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Besteht eine Pflicht zur Preisangabe, muss diese das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt sein. Anzugeben ist der Gesamtpreis inklusive aller Steuern, Gebühren und Zuschläge.