Wird der Gewinn eines Preisausschreibens im Rahmen des Gewinnspiels positiv beschrieben, liegt eine Werbung vor, die in geeigneter Weise zu kennzeichnen ist. Ein versteckter Hinweis: „Verlagsanzeige“ genügt dafür nicht.
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Wird der Gewinn eines Preisausschreibens im Rahmen des Gewinnspiels positiv beschrieben, liegt eine Werbung vor, die in geeigneter Weise zu kennzeichnen ist. Ein versteckter Hinweis: „Verlagsanzeige“ genügt dafür nicht.