Die in einem Bewertungskommentar getätigte Äußerung, dass beim Kauf eines neuen Mobiltelefons ein »gebrauchtes« Telefon übersandt wurde, stellt eine zulässige Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung dar.
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Die in einem Bewertungskommentar getätigte Äußerung, dass beim Kauf eines neuen Mobiltelefons ein »gebrauchtes« Telefon übersandt wurde, stellt eine zulässige Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung dar.