Wird ein Vertrag über »das Besorgen« einer Domain abgeschlossen, kann der Kunde davon ausgehen, dass die Übertragung der Domain auf ihn und die Anmeldung für ihn als Domain-Inhaber geschuldet sind.
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Wird ein Vertrag über »das Besorgen« einer Domain abgeschlossen, kann der Kunde davon ausgehen, dass die Übertragung der Domain auf ihn und die Anmeldung für ihn als Domain-Inhaber geschuldet sind.