„Vorteile der Verbraucherrechtenovelle nutzen“ – Vortrag auf der Retoure 2.0

Das ab 13. Juni 2014 geltende Verbraucherrecht bringt Umsetzungsbedarf in den Unternehmen mit sich. Es gibt aber auch Stellschrauben, die sich nutzen lassen. Um solche Ergebnishebel ging es auf meinem Vortrag im Rahmen der vom Institut des interaktiven Handels organisierten Veranstaltung Retoure 2.0 in Leipzig.

Dazu zählt zum Beispiel die Tatsache, dass die Rücksendekosten in Zukunft vollständig dem Verbraucher auferlegt werden können. Die 40-Euro-Klausel wird entfallen. Auch die Tatsache, dass der Verbraucher den Widerruf in Zukunft ausdrücklich erklären muss, kann Änderungen mit sich bringen. Auch Expressversandkosten müssen im Falle des Widerrufs nicht mehr erstattet werden.

Andere Neuerungen bringen eher Unbill was die Retoure angeht. Zum Beispiel wird nach dem 13. Juni die Widerrufsfrist nahezu stets mit Erhalt der letzten innerhalb eines einheitlichen Bestelltvorgangs gekauften Ware beginnen. Kommt es zu Lieferverzögerungen bei einem der erworbenen Produkte, verlängert dies die Widerrufsfristen für sämtliche Waren.

Im Rahmen der Veranstaltung wurden konkrete Hinweise gegeben, wie mit der neuen Rechtslage umgegangen werden kann und wie die Änderungen womöglich sogar zur Ergebnisverbesserung genutzt werden können.

Das Programm und die Unterlagen auch der anderen Speaker finden Sie auf den Seiten des IDIH. Dort gibt es auch ein paar Bilder von der Veranstaltung. Meine Folien zu Neuerungen beim Widerrufsrecht nach der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zu Ergebnishebeln bei der Kundenkommunikation finden Sie hier.