SEO-CAMPIXX 2014 – SEO und Recht – Heute und in Zukunft

Auch in diesem Jahr war ich – zum 6. Mal – mit einem Workshop bei der SEO CAMPIXX dabei. Weil ich ein bisschen müde von den immergleichen SEO-Themen war, wollte ich mit den Teilnehmern einen Blick in die Zukunft wagen. Wie ändert sich SEO-Recht, wenn sich SEO ändert?

Das Recht der Gegenwart nahm denn aber doch einen recht großen Raum ein. Wie immer haben wir länger über die Zulässigkeit des Linkaufbaus diskutiert – ob mit oder ohne Entgelt. Ein Punkt für die Kundenseite, der ein bisschen kurz gekommen ist: Wichtig scheint mir vor allem, dass klar ist, für welche Links tatsächlich eine Gegenleistung geflossen ist – just in case…

Dann haben wir das aber fortgedacht und besprochen, welche rechtlichen Aspekte hinzukommen werden, wenn stimmt, was Heise über Tag 1 der Campixx berichtet, dass nämlich die Diszplinen zusammen wachsen werden. Wenn auf dem Weg von reiner SEO-Leistung immer weitere Leistungen zum Agenturprogramm gehören, ändert sich natürlich auch der Schwerpunkt der Rechtsfragen. Für die Markenverwendung in SEA gelten zum Beispiel andere Regeln als für Marken im organischen Teil der SERPs.

Apropos SERPs: Eine weitere Erkenntnis sollte sein, dass die Veränderungen in den SERPs durch die Universal Search und alles, was sich Google dort noch wird einfallen lassen, neue Herausforderungen für SEOs mit sich bringt. Es kann Unternehmen und deren Agenturen nicht egal sein, was in den SERPs erscheint. Hier wird insbesondere das Wettbewerbsrecht eine größere Rolle spielen und sei es nur im Rahmen der Verantwortung für von Google zusammengestückelte Snippets. Gespannt bin, wann sich die ersten SEOs mit den datenschutzrechtlichen Aspekten auseinandersetzen müssen, die die Ausgabe personalisierter Suchergebnisse mit sich bringen wird.

SEO_Campixx_LOgo

Bei der Zukunft von SEO darf natürlich „Content, Content, Content“ nicht zu kurz kommen. Immer weniger werden die relevanten Inhalte durch die Unternehmen selbst erstellt und sehr häufig wird bei der Erstellung durch Dienstleister nicht hinreichend auf Rechtseinräumungen geachtet. Ohne vernünftige vertragliche Regelung sollte kein Text, kein Foto und erst recht kein Video den Weg auf dei Website (des Kunden) finden.

Quasi in der Verlängerung haben wir noch ein paar Punkte besprochen, die sich im Verhältnis zwischen Kunde und Agentur ändern werden und worauf bei der Vertragsgestaltung zu achten ist. Zwei Punkte, die bei Verschmelzung verschiedener Leistungen bedeutend werden, herausgegriffen:

  • Bei dem Einbezug von Subunternehmern für einzelne Teilleistungen ist auf vernünftige vertragliche Regelungen zu achten. Agenturen, die Teilleistungen an Kunden weiterverkaufen, die gern alles aus einer Hand hätten, müssen auf eine Kongruenz der vertraglichen Bestimmungen, vor allem der Leistungsbeschreibungen achten, um im Falle eines Falles nicht zwischen die Fronten zu geraten.
  • Schließlich ist noch wichtiger als bisher, die Verantwortlichkeiten abzugrenzen – und zwar zwischen allen denkbaren Beteiligten (Kunde, Agentur, Subdienstleister, Publisher usw.).

Meine Slides zu „SEO und Recht – Heute und in Zukunft“ findet Ihr hier zum Download. Ich hoffe, dass es Euch etwas gebracht hat und freue mich – wie stets – über Feedback.