Neues Verbraucherrecht 2014 – Gemeinsame Seminarreihe von bvh und HÄRTING Rechtsanwälte

Am 13. Juni 2014 tritt das Umsetzungsgesetz zur neuen Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland in Kraft. Es hört sich so an, als sei das noch lange hin. Doch die Gesetzesänderung bringt umfassende Änderungen für das gesamte B2C-Geschäft mit sich, weswegen es geboten ist, sich schon sehr bald damit zu beschäftigen.

Umfangreiche Änderungen des Fernabsatzrechts
Insbesondere das Fernabsatzrecht erfährt im Rahmen der Vollharmonisierung des EU-Rechts erhebliche Änderungen. Gemeinsam mit dem Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) werden wir uns zum Ende des Jahres in mehreren Seminaren intensiv mit dem Umsetzungsgesetz und den daraus entstehenden Konsequenzen auseinandersetzen.

5 Termine in 5 Städten, ab 25.11.
Seien Sie bei einem der folgenden fünf Termine dabei:

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Weitere Informationen zu den Seminaren finden Sie in dem Seminarflyer.

Eine ständig aktualisierte Liste mit Einzelpunkten zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, die sich ändern werden, finden Sie auf der Website von HÄRTING Rechtsanwälte.