Neue Informationspflichten für Online-Unternehmer

Unternehmen (mit mehr als 10 Mitarbeitern zum 31.12 des Vorjahres) müssen den Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich in Kenntnis setzten, inwieweit sie bereit sind an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, ob sie dazu verpflichtet sind und wenn ja welche Streitbeilegungsstelle zuständig ist. Eine Teilnahme ist jedoch nicht verpflichtend, lediglich die Information über die (Nicht-)Teilnahme ist ab dem 1.2.2017 vorgeschrieben.

Weiterhin müssen Onlinehändler nach der ODR-Verordnung den Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform für Verbraucher zur Verfügung stellen.

Im Regelfall genügen also die Hinweise:

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie im Beitrag von Lasse Junghänel.