Gibt es ein Ablaufdatum für Einwilligungen?

Immer wieder werden Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, nach denen eine Einwilligung in die Werbung per E-Mail nach einer gewissen Zeit erlöschen soll. Aktuell ist über zwei Urteile aus Bonn und Hamburg zu berichten: mit unterschiedlichem Ergebnis.

Ist eine Einwilligung erteilt, kann der Empfänger diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Umstritten ist, ob eine Einwilligung auch durch Zeitablauf erlöschen kann. Dies haben Gerichte vereinzelt angenommen. Begründet wird das in der Regel damit, dass der Einwilligende nach einem bestimmten Zeitraum mit der Zusendung einer Werbe-E-Mail nicht mehr rechne. Danach könne nicht mehr von einem auf einen konkreten Fall bezogenes Einverständnis gesprochen werden. Die Einwilligung verliere seine Aktualität und sei nach einer gewissen Zeit nicht mehr gültig.

Warum das falsch ist, begründe ich in einem aktuellen Beitrag zum E-Mail-Marketing für absolit.