Embedded Site Search – Rechtlich problematisch?

In der vergangenen Wochen sorgte die Meldung für Aufregung, Google würde die interne Suche von Online-Shops kannibalisieren und im Anschluss an eine Suche nach einem Shop einen zusätzlichen Suchschlitz für eine Site-Search anbieten, um bei der Folgesuche nach Marken auch Werbung für Hersteller- und Konkurrenzseiten auszuliefern.

Während dies zunächst nur bei der englischsprachigen Suche beobachtet wurde, ist dieses Phänomen inzwischen auch auf google.de zu beobachten. Wer beispielsweise nach „Otto“ sucht, kann unmittelbar in der SERP eine auf otto.de beschränkte Site-Search etwa nach bestimmten Brands durchführen.

Google-Suche nach "Otto"

Wird dann in dem Suchschlitz etwa nach „Lacoste“ gesucht, wird neben den organischen Suchergebnissen auf otto.de auch Werbung für den Lacoste-Store und auch Peek und Cloppenburg ausgeliefert.

 Site-Search in SERP bei Otto nach Lacoste

Darf Google das?
Den Online-Shops ist dies offenbar jedenfalls teilweise ein Dorn im Auge, weil das eigentlich geschützte Gebiet der internen Shop-Suche durch Google monetarisiert wird und Konkurrenten ein Einfallstor erhalten, mit ihrer Werbung Kunden vom Online-Shop wegzulenken.

Rechtlich wirft dies aus Sicht der betroffenen Shop-Betreiber zunächst die Frage auf, ob Google berechtigt ist, eine solche Suche anzubieten. Abgesehen davon, dass es die Site-Search schon lange gibt, ohne dass dies rechtlich angezweifelt worden wäre, ist kaum zu erkennen, warum dies nicht gestattet sein soll.

Soweit erkennbar nutzt Google nicht einmal die interne Suche, sondern bietet lediglich eine auf die betroffene URL beschränkte Google-Suche an.

Der BGH hat einem Online-Vermittler von Flugreisen sogar das Screen-Scraping durch verdeckte Nutzung der Flugsuche auf der Website von Fluggesellschaften gestattet.

Folgen für die Werbenden?
Jede Änderung bei Google sollte Werbetrebende einen kurzen Augenblick innehalten lassen, um kurz über mögliche rechtliche Folgen nachzudenken. Doch auch für die Werbetreibenden gibt es wohl grünes Licht: Auch wenn der Nutzer beschränkt auf die Seite des Wettbewerbers bei Google sucht, ist für ihn hinreichend klar erkennbar, dass die zusätzlich eingeblendeten Ergebnisse Anzeigen sind. Eine wirkliche Verwirrungsgefahr kann dadurch nicht eintreten. Allenfalls AdWords-Werbung, die gezielt auf die Suche nach Domains oder eben die Site-Search abzielt, mag unter dem Gesichtspunkt der gezielten Behinderung wettbewerbsrechtlich bedenklich sein.

Zumindest fraglich ist aber, warum die Suche nach Marken bei Otto eine SERP anzeigt, die auf zalando.de beschränkte Suche nach einer Brand aber direkt in den jeweiligen Markenstore bei Zalando führt.

Fazit
Die neue Site-Search in der SERP lässt sich aus Sicht der Shopbetreiber rechtlich kaum angreifen. Allenfalls wenn Shopbetreiber hier ohne erkennbaren Grund unterschiedlich behandelt werden, mag das zusätzliche kartellrechtliche Fragen aufwerfen.

Für Werbetreibende ergeben sich keine Änderungen. Insbesondere gelten für die Auslieferung von Werbung bei einer Site-Search keine anderen Regeln für die Markenbuchung beim Keyword-Advertising.