Compliance: Nicht einmal die Großen können es richtig…

Aus Anlass des Bundesliga-Starts hat HÄRTING Rechtsanwälte die Online-Shops aller Bundesliga-Clubs einer rechtlichen Prüfung unterzogen und insgesamt 10 Kriterien abgeprüft. Erstaunliches Ergebnis: Nicht ein Club hält sich vollständig an die rechtlichen Vorgaben.

Zu den abgeprüften Kriterien gehörten die richtige Widerrufsbelehrung und das neue Musterwiderrufsformular, aber auch die Textilkennzeichnung und eine ordnungsgemäße Datenschutzerklärung. Erstaunlich aber wahr: Es gibt Zweitliga-Clubs, die den Verbraucher überhaupt nicht auf sein Widerrufsrecht hinweisen. Während also unter kleinen Online-Händlern darum gestritten wird, ob eine Telefonnummer in die Widerrufsbelehrung gehört, schaffen es Unternehmen mit Millionenumsatz zum Teil nicht einmal die Basics einzuhalten.

Frappiered ist allerdings der Unterschied zwischen Bundesliga und 2. Liga. Bei keinem der Prüfpunkte hat die Bundesliga schlechter abgeschnitten als die Vereine aus Liga 2. Insofern lässt sich durchaus ein starker Abfall an Professionalität feststellen.

Die vollständige Studie können Sie auf den Seiten von HÄRTING Rechtsanwälte heunterladen.