Auskunftsansprüche von Kunden – Was ist zu tun?

Zu den lästigeren Folgen der DSGVO zählt aus Sicht von Online-Shops die Geltendmachung von Auskunftsansprüchen durch Kunden. Wie prognostiziert hat seit Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung die Zahl der Auskunftsersuchen, die Unternehmen erreichen, deutlich zugenommen. Auch uns erreichen daher nahezu täglich Fragen von Unternehmen, wie sie damit im Allgemeinen aber auch in Spezialfällen umgehen sollen. Auf haerting.de haben wir die häufigsten Fragen aus der Praxis zusammengestellt und beantwortet:

Was ist ein Auskunftsanspruch nach DSGVO überhaupt? 

Muss das Auskunftsersuchen begründet sein?

Woher wissen wir, ob das Auskunftsersuchen von dem richtigen Kunden stammt? 

Dürfen wir eine Kopie des Personalausweises verlangen?

Wie antworten wir, wenn bestimmte Informationen dem Antragsteller nicht zugeordnet werden können (z.B. pseudonyme Tracking-Daten)? 

Wie ist das Auskunftsersuchen eines Nicht-Kunden zu handhaben?

Müssen wir auch Auskunft über das Auskunftsersuchen selbst erteilen?

Innerhalb welcher Frist muss unsere Antwort erfolgen?

Auf welchen Zeitpunkt kommt es für die Auskunftserteilung an, den Zeitpunkt des Eingangs des Ersuchens oder den Zeitpunkt von dessen Beantwortung?

Wie genau muss der Verarbeitungszweck erklärt werden?

Was geben wir bei der Speicherdauer an?

Müssen wir wirklich eine Kopie aller gespeicherten Daten übersenden? 

Wann kann die Auskunft verweigert werden? 

Was ist, wenn in den Daten auch Namen Dritter enthalten sind? 

Was sind die Folgen eines  Verstoßes gegen die Auskunftspflicht? 

Stimmt es, dass die Auskunftserteilung kostenfrei erteilt werden muss?