In der vergangenen Woche sind im Blog des Bundesverband für E-Commerce und Versandhandel (bevh) 5 Gastbeiträge zu Themen rund um das Recht im Online-Marketing erschienen. Weil die Beiträge natürlich thematisch zu den Inhalten des Buches passen, verlinke ich sie gern hier:
Was tun bei ID-Grabbing? (siehe auch S. 121 ff. im Buch)
Der ID-Klau ist aus rechtlicher Sicht nicht neu, geschieht er in sozialen Netzwerken, gibt es aber einige Besonderheiten. Bei klaren Markenverletzungen kommen Ansprüche in Betracht. Schwierig ist aber bisweilen, der ID-Grabber überhaupt habhaft zu werden.
Rechtsprobleme beim Tracking und dem Einsatz von Piwik (siehe auch S. 393 ff. im Buch)
Das Webanalyse-Tool Piwik ist für manche Online-Händler eine Alternative oder Ergänzung zu Google Analytics. Auch für Piwik gelten aber natürlich rechtliche Beschränkungen.
Hersteller-Vorgaben für das Online-Marketing (siehe auch S. 393 ff. im Buch)
Hersteller und Großhändler dürfen Resellern, die die Waren erwerben und weiterverkaufen, nicht ohne Weiteres bestimmte Online-Marketing-Maßnahmen verbieten. Einen gewissen Spielraum bietet den Markeninhabern aber das Markenrecht.
Preisangaben in Google AdWords Anzeigen (siehe auch S. 484 ff. im Buch)
Was ist bei der Werbung mit Preisen in Google-Anzeigen zu beachten? Welcher zusätzlichen Angaben bedarf es? Und was ist, wenn die angegebenen Preise von en Preisen auf der Landingspage abweichen?
Feedback-Anfragen nach Online-Kauf (siehe auch S. 591 ff. im Buch)
Sind Bitten um eine Bewertung per E-Mail im Anschluss an eine Bestellung zulässiges Geschäftsgebahren oder lästige (und unzulässige) Werbung per E-Mail?