Monats-Archive: Dezember 2014

OLG München: „ca. 2-4 Werktage“ ist auch nach neuem Recht zulässige Lieferzeitangabe

Das OLG München hat entscheiden, dass die Angabe einer Lieferzeit von „ca. 2 – 4 Werktagen“ ausreichend bestimmt und auch eine zulässige Information mit Blick auf Art. 246a § 1 Abs. 1 Nr. 7 EGBGB ist. Der Termin, bis zu dem der Unternehmer liefern muss, werde klar deutlich: „nämlich spätestens nach 4 Tagen.“
mehr lesen