11/30 – OLG Düsseldorf – Insolventer Dienstleister

Ein Unternehmen, das einen E-Mail-Marketing-Dienstleister beauftragt hat, kann im Falle der Insolvenz des Dienstleisters die Herausgabe der Daten verlangen, wenn diese zuvor vom Unternehmen an den Dienstleister weitergeleitet wurden.

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