11/17 – LG Saarbrücken – Uralter Stadtplanausschnitt

Ein Unternehmen, das eine Agentur mit der Erstellung eines Webauftritts beauftragt und aufgrund einer Urheberrechtsverletzung abgemahnt wird, kann Gewehrleistungsrechte geltend machen und Schadensersatz verlangen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwei Jahren.

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