11/11 – LG Frankfurt – Gebühren bei Domain-Verträgen

Derjenige, der als Dienstleistungen eines Internetproviders u.a. Domain-Registrierungen anbietet, verletzt seine Pflichten aus dem mit Kunden geschlossenen Provider-Vertrag rechtswidrig und schuldhaft, wenn er es unterlässt, die Gebühren an die Registrierungsstelle weiterzuleiten und der Kunde deshalb seine Domain verliert.

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