11/03 – AG Düsseldorf – Top-10-Garantie

Sagt ein bevollmächtigten Vertreter einer Internetagentur bei einem für zwei Jahre abgeschlossenen Internet-System-Vertrag mit SEO-Leistungen dem Kunden eine Suchmaschinen-Optimierung zu, wonach die in Auftrag gegebene Website bei Eingabe bestimmter Keywords durchgängig unter den ersten zehn Treffern erscheint, ist der Auftraggeber nach erfolgloser Abmahnung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die den Zusagen entsprechenden Leistungen nicht erbracht werden, und kann bei Unbrauchbarkeit der bereits erbrachten Teilleistungen die gesamte Vergütung zurückverlangen.

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