10/39 – BGH – Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel

Wer nach einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, die ihm aus seiner früheren Tätigkeit bekannt sind, anruft, um sie von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen, verstößt im Allgemeinen nicht gegen § 7 Abs. 1 UWG. Versendet er E-Mails, ist dies wettbewerbswidrig.

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