08/55 – OLG Frankfurt – Preissuchmaschinen und Reseller

In einem qualitativ selektiven Vertriebssystem kann ein generelles an die Händler gerichtetes Verbot der Werbung auf Preissuchmaschinen nicht mit Qualitätssicherungsaspekten gerechtfertigt werden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Nutzer bei Kaufinteresse notwendig auf die Website des Händlers weitergeleitet wird.

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