08/05 – OLG Düsseldorf – Meta-Tags ohne Sachbezug

Die Verwendung von Meta-Tags, die keinen sachlichen Bezug zu den auf einer Internetseite angebotenen Informationen aufweisen, ist jedenfalls dann nicht wettbewerbswidrig, wenn aus der Trefferliste der Suchmaschine sofort ersichtlich ist, dass ein Zusammenhang mit dem eingegebenen Suchwort nicht besteht. Weder ein übertriebenes Anlocken noch eine irreführende Täuschung liegen in einem solchen Fall vor.

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