07/20– LG Frankfurt – Haftung für Display-Website

Wenn der Betreiber einer Website auf seiner Internetseite das Herunterladen von indizierten jugendgefährdenden und gewaltverherrlichenden Filmen ohne Altersverifikationssystem ermöglicht, handelt er unlauter. Wer auf derselben Website Werbung für seine Angebote schaltet und dadurch den Wettbewerbsverstoß des Betreibers der Website ausnutzt, haftet als Störer wegen des vom Betreiber der Internetseite begangenen Wettbewerbsverstoßes.

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