07/17 – OVG NRW – Geo-Targeting bei Glücksspielwerbung

Zur Durchsetzung des staatlichen Glücksspielmonopols kann den Anbietern aufgegeben werden, Werbung für Glücksspiele in bestimmten Bundesländern oder dem gesamten Bundesgebiet über Geolokalisation auszuschließen.

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