07/08 – LG Düsseldorf – Exit-Popups

Mit der Verwendung von Exit-Popup-Fenstern, die sich beim Verlassen einer vom Internetnutzer aufgerufenen Website öffnen, verstößt der im Internet Werbende gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Denn der Nutzer wird gegen seinen Willen, den er mit dem Befehl, die Website zu schließen, ausdrücklich erklärt hat, gezwungen, weitere Angebote zur Kenntnis zu nehmen.

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