05/74 – LG Leipzig – „Willkommen liebe Geschäfts- und Gewerbekunden“

Die bloße Eingangszeile auf einer Shop-Website: „Willkommen liebe Geschäfts- und Gewerbekunden“ für B2B-Geschäfte ist für eine zuverlässige Verhinderung von Privatbestellung allein nicht ausreichend.

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