05/63 – BGH – Energiekennzeichnung auf Unterseite

Es genügt, wenn die Energieeffizienzklasse eines in einem Online-Shop beworbenen Fernsehers über einen in unmittelbarer Nähe der Beschreibung des Produktes angebrachten Link auf einer Unterseite erreichbar ist, wenn der Link klar und deutlich als Verweis auf die Angabe der Energieeffizienzklasse zu erkennen ist.

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