05/52 – BGH – Versandkosten bei Froogle

Bei einer Werbung für Waren in Preisvergleichslisten einer Preissuchmaschine dürfen die zum Kaufpreis hinzukommenden Versandkosten nicht erst auf der Website des Werbenden genannt werden, sondern müssen bereits in der Preissuchmaschine aufgeführt werden.

Lesen Sie hier mehr zu den Einzelheiten des BGH-Urteils zur Versandkostenangabe in Preissuchmaschinen.

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