05/50 – BGH – Preisangabe bei Flugreisen im Internet

Werden Flugreisen im Internet angeboten, muss der angegebene Preis eine etwaige Service-Charge und einen eventuellen Treibstoffzuschlag bereits enthalten. Dies gilt für jede Preisangabe. Unzulässig ist es, auf der Startseite lediglich die Preise ohne Gebühren anzugeben.

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