05/43 – OLG Köln – „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ als Button-Bezeichnung

Die Beschriftung des Bestell-Buttons für den Dienst Amazon-Prime mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ ist ein Gesetzesverstoß. Die Schaltfläche darf mit nichts anderem als den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder mit einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet werden.

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