05/38 – OLG Düsseldorf – Verkürzte Informationspflichten

Eine Verkürzung der Informationspflichten in einem 6–seitigen Print-Flyer stellt ein Wettbewerbsverstoß dar. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Werbemittel genug Platz bietet, sondern ob die Darstellungsmöglichkeit der geforderten Informationspflichten grundsätzlich besteht.

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