05/03 – LG Mainz – 252 Verkäufe in zwei Jahren

Ein Verkäufer, der in den letzten zwei Jahren 252 Verkäufe über eBay vorgenommen hat, kann als Unternehmer gelten. Auch die Bezeichnung „Powerseller“ ist ein Indiz dafür. Ein solcher Verkäufer muss seinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen.

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