04/38 – OLG München – Content-Kauf

Bei der Verwendung von Inhalten Dritter im Internet darf sich der Verwender nicht auf eine bloße Zusicherung des Bestehens einer ausreichenden Lizenz verlassen. Der Verwender muss sich anhand überprüfbarer Unterlagen darüber vergewissern, dass der Lizenzgeber die notwendigen Rechte besitzt.

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