05/79 – BGH – Disclaimer zur Liefergebietsbeschränkung

Ein Website-Betreiber kann das Verbreitungsgebiet der Werbung im Internet zwar durch einen Disclaimer einschränken. Dies hilft aber nur, wenn der Disclaimer eindeutig gestaltet und aufgrund seiner Aufmachung als ernst gemeint aufzufassen ist und vom Werbenden auch tatsächlich beachtet wird.

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